Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BineSeuchV) hat derjenige, wer Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Die BienSeuchV (HTML und PDF): www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv
Zuständig ist: Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Leinstr. 14
30159 Hannover
Tel. 0511/16831153
Formular zur Anzeige der Bienenhaltung in der Stadt Hannover
https://form.hannover-stadt.de/pdf/gewerbe/Anzeige_Bienenhaltung.pdf
Zuständig ist: Region Hannover
Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel. 0511/616-22095
Anzeige der Bienenhaltung in der Region Hannover