Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BineSeuchV) hat derjenige, wer Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Die BienSeuchV (HTML und PDF): www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv
Zuständig ist: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Formular zur Anzeige der Bienenhaltung in der Stadt Hannover
Zuständig ist: Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Gradestraße 20, 30163 Hannover
Anzeige der Bienenhaltung in der Region Hannover