Imkerverein Hannover - Süd e.V.
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Meldepflicht

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn anzuzeigen

 

Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BineSeuchV) hat derjenige, wer Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

 

 

Die BienSeuchV (HTML und PDF): www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv

Anzeige der Bienenhaltung (Stadt Hannover)

  

Zuständig ist:   Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

 

 

Formular zur Anzeige der Bienenhaltung in der Stadt Hannover

 

Anzeige der Bienenhaltung (Region Hannover)

Zuständig ist:  Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Gradestraße 20, 30163 Hannover

 

Anzeige der Bienenhaltung in der Region Hannover

 

Merkblatt für Bienenhalter

Bestandsbuch für Anwendung von Arzneimittel für Bienen

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